Parkbewilligung in den Zonen 3 und 4 unter folgenden Bedingungen
- Bewilligung gilt nur für immatrikulierte Fahrzeuge und für Personen mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons.
- Sie ist hinter der Frontscheibe von aussen gut sichtbar anzubringen.
- Das Parken ist für den freigerubbelten Tag, Monat und Jahr in den auf der Vorderseite angegebenen Zonen erlaubt, d. h. in Zonen, in denen die maximal zulässige Parkdauer dort 2 oder 3 Stunden beträgt.
- In allen drei Rubriken darf nur ein einziges Feld aufgerubbelt werden.
- Änderungen an diesem Dokument sind nicht erlaubt.
- Bei Nichteinhaltung der oben genannten Nutzungsbedingungen wird der Zulassungsinhaber bestraft. Bei missbräuchlicher Verwendung kann die Zulassung zurückgezogen werden, und dies unabhängig von den strafrechtlichen Sanktionen.
Preis
Tageskarte | 12.- CHF |
Versandkosten | 2.- CHF |
Erhältlich am Schalter von Freiburg Tourismus.
Versandkosten: CHF 2.-
Hinweis: Dieses Angebot ist für Touristen und Stadtbesucher bestimmt.