Fischen ist am Murten- und Neuenburgersee möglich.
Die Kurzzeitgenehmigung (1 Tag oder 7 Tage) kann online über den Virtueller Schalter des Bundesstaates Freiburg bestellt werden.
Fischereierlaubnisse werden von allen Bezirkspräfekturen ausgestellt
• Präfektur Sarine
• Präfektur Singine
• Präfektur Gruyère
• Präfektur des Sees
• Präfektur Glâne
• Präfektur Broye
• Präfektur Veveyse
Angelscheine für den Murtensee werden nur von der Präfektur des Sees und für den Neuenburgersee nur von der Präfektur Broye ausgestellt und sind online verfügbar.