Die Aufgaben von Freiburg Tourismus und Region stützen sich auf das neue kantonale Tourismusgesetz (TG vom 08.10.2021).
Die Rolle der regionalen Tourismusorganisationen wird in Artikel 13 geregelt:
Art. 13
Aufgaben
Die Aufgaben der regionalen Tourismusorganisationen sind hauptsächlich die folgenden:
a) Mitwirkung bei der Erarbeitung der Tourismusstrategie der Region, der sie angehören;
b) Koordination und Umsetzung der Marketing- und Tourismusförderungsaktivitäten auf regionaler Ebene;
c) Förderung eines Tourismus, der auf einer hohen Qualität des Gästeempfangs beruht und mit den Erwartungen der Gäste und der Bevölkerung vereinbar ist, insbesondere durch die Entwicklung des Angebots unter Berücksichtigung der nachhaltigen Entwicklung;
d) Empfang und Betreuung der Gäste;
e) Aufwertung der natürlichen, historischen, kulturellen und traditionellen Reichtümer ihres Tätigkeitsgebiets;
f) Betrieb, Signalisation oder Überwachung öffentlicher Einrichtungen, die zur touristischen Entwicklung und zu einem angenehmen Aufenthalt der Gäste beitragen;
g) Organisation oder Unterstützung von touristisch relevanten Unterhaltungsangeboten, Events und Veranstaltungen.
(Auszug aus dem kantonalen Tourismusgesetz vom 08.10.2021)







