Bestimmungen zur Aktion «Wiege des Fondues»
Die Aktion läuft vom 5. Januar bis 22. März 2026 und gilt nur für Aufenthalte mit Ankunfts- und/oder Abreisedatum in ebendiesem Zeitraum. Der Freiburger Tourismusverband kann die Aktion gegebenenfalls verlängern oder verkürzen.
- Die Aktion gilt für alle gebuchten Aufenthalte mit zwei oder mehr Übernachtungen in einem Partnerhotel der Aktion, die den oben genannten Zeitraum betreffen.
- Die Aktion ist auf die Einlösung von 1’000 Bons begrenzt.
- Von der Aktion profitieren können Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind und der Aufenthaltstaxe unterliegen.
- Der Gutschein für ein Fondue moitié-moitié hat einen Wert von CHF 25.00 und muss in einem Partnerrestaurant eingelöst werden. Konsumationen, die den Betrag von CHF 25.00 übersteigen, müssen vor Ort vom Gast selber beglichen werden.
- Der Gutschein muss während der Aufenthaltsdauer (gemäss Daten auf der Gästekarte) eingelöst werden. Der Gutschein muss in einer einzigen Konsumation eingelöst werden (kann nicht auf mehrere Konsumationen aufgeteilt werden).
- Der Gutschein gilt lediglich für ein Fondue moitié-moitié. Personen mit Laktoseintoleranz oder anderen Lebensmittelallergien können sich bei Ihrer Ankunft im Partnerrestaurant beim Personal für eine Alternative erkundigen.
- Eine Barauszahlung des Gutscheinwerts ist nicht möglich.
Kontakt:
Diese Aktion wird organisiert durch:
Freiburger Tourismusverband
Rue Saint-Pierre 6A
Postfach
1701 Freiburg