Region Freiburg

Die Tourismusregion Freiburg bietet Ihnen unvergessliche Erlebnisse... Ob See, Stadt oder Berge, entdecken Sie ein wahres Land der Werte! Lassen Sie sich von der Freiburger Gastronomie, unseren Traditionen, Wanderungen und Sehenswürdigkeiten inspirieren.

Die Region Freiburg entdecken

Fribourg Meeting unterstützt Sie dabei, Ihre zukünftigen Seminare oder Kongresse in Ruhe zu organisieren. Unsere Website gibt Tipps und Tricks, damit Sie den idealen Ort für Ihren nächsten Anlass finden.

Den Freiburger Geschäftstourismus entdecken

Wählen Sie eine Region

La Gruyère
Fribourg/
Freiburg
Estavayer-le-Lac/
Payerne et Région
Region
Murtensee
Schwarzsee -
Senseland
Romont Région
Les Paccots
- La Veveyse

Was suchen Sie?

Wählen Sie eine Region

Willkommen auf der Webseite der Region Freiburg und ihren touristischen Regionen. Wählen Sie auf der Karte die Region aus, die Sie entdecken möchten und durchstöbern Sie unser Angebot. Wir wünschen Ihnen viel Spass dabei!

swiss map
La Gruyere
Fribourg
Estavayer-le-Lac
Région Lac
de Morat
Schwarzsee-
Senseland
Romont
Les Paccots
Sie befinden sich in der

Gemäss dem Freiburger Tourismusgesetz hat der FTV insbesondere folgende Aufgaben: 
 

  • die touristischen Interessen des Kantons auf kantonaler, nationaler und internationaler Ebene zu vertreten;
  • die kantonale Tourismusstrategie zusammen mit den Tourismusregio­nen und den Tourismusdienstleistern auszuarbeiten;
  • Dienstleistungen zu erbringen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit der kantonalen Tourismuspolitik abzugeben;
  • das Freiburger Tourismusangebot in Zusammenarbeit mit den regiona­len Tourismusorganisationen und den Berufsverbänden zu fördern, bei Bedarf zu vermarkten und bekannt zu machen;
  • einen Tourismus zu fördern, der auf bewährter Gastfreundlichkeit grün­det und sowohl die Wünsche der Gäste als auch die Bedürfnisse der Be­völkerung berücksichtigt sowie die Grundsätze der nachhaltigen Ent­wicklung einhält;
  • die Ziele und Strategien des kantonalen Tourismusmarketings festzule­gen;
  • koordinierte Marketingprogramme im Einvernehmen mit den regiona­len Tourismusorganisationen aufzustellen und Werbeprojekte der Tou­rismusregionen mit Hilfe des kantonalen Fonds für koordiniertes Tou­rismusmarketing zu unterstützen;
  • die Tourismusträger offiziell anzuerkennen;
  • für die offiziellen Tourismusträger die Aufenthaltstaxen einzuziehen;
  • die offiziellen Freizeitwegnetze auf kantonaler Ebene für den Touris­mus zu nutzen und die Aufgaben zu übernehmen, die ihm durch die Ge­setzgebung über die Mobilität im Bereich der offiziellen Freizeitweg­netze übertragen werden.