Informationen zu Airbnb
Die Unterzeichnung eines Vertrages mit Airbnb im Jahr 2020 ermöglicht das automatische Inkasso der Aufenthaltstaxe über die Reservierungsplattform.
Wenn Sie als Gastgeberin oder Gastgeber Ihr Chalet, Ihre Wohnung etc. nur über Airbnb vermieten, müssen Sie Ihre Übernachtungen nicht bei der Zentralstelle für das Inkasso der Aufenthaltstaxe melden.
Airbnb kümmert sich darum, die Aufenthaltstaxe direkt zu erheben und an den Freiburger Tourismusverband weiterzuleiten.