2026 IIHF Eishockey-Weltmeisterschaft

Region Freiburg

Die Tourismusregion Freiburg bietet Ihnen unvergessliche Erlebnisse... Ob See, Stadt oder Berge, entdecken Sie ein wahres Land der Werte!


Fribourg Meeting unterstützt Sie dabei, Ihre zukünftigen Seminare oder Kongresse in Ruhe zu organisieren.

Wählen Sie eine Region

La Gruyère
Fribourg/
Freiburg
Estavayer-le-Lac
Region
Region
Murtensee
Schwarzsee -
Senseland
Romont Région
Les Paccots
- La Veveyse

Was suchen Sie?

Tarife pro Übernachtung und Pauschalen

Die kantonalen und regionalen Aufenthaltstaxen, die im ganzen Kanton von der Freiburger Zentralkasse für die Aufenthaltstaxe eingezogen werden, dienen ausschliesslich zur Finanzierung von Leistungen zugunsten der Gäste.

Die Aufenthaltstaxe ist eine «zweckgebundene Steuer», die jede Person zu zahlen hat, die sich an einem Ort aufhält, der nicht ihr gesetzlicher Wohnort ist.

Juristisch ist die Aufenthaltstaxe zulässig als bescheidener Beitrag des Gastes an die kostenlos, zum Gestehungspreis oder zum reduzierten Preis erbrachten Leistungen, die ihm in der Station, der Region oder dem Kanton, in denen er sich aufhält, angeboten werden.

Grundlagen im Kanton Freiburg

  • Der Ertrag aus der Aufenthaltstaxe ist im Interesse der Gäste zu verwenden: Leistungen für den Empfang, die Information und die Unterhaltung der Gäste sowie für touristische Anlagen von allgemeinem Interesse. Er kann in keinem Fall für Marketing- oder Promotionszwecke genutzt werden.
  • Im grössten Teil des Kantons wird sie durch die Freiburger Zentralkasse für die Aufenthaltstaxe erhoben. Dies geschieht auf Basis eines Mandats der Verkehrsvereine.
  • Die Aufenthaltstaxe wird pro Übernachtung für Kurzaufenthalte oder pauschal für längere Aufenthalte – je nach Unterkunftstyp – erhoben. Im Pauschalbetrag sind die der bezahlenden Person nahestehenden Familienmitglieder inbegriffen.

Zur Information

  • Die Freiburgerinnen und Freiburger sind ebenfalls zur Entrichtung der Aufenthaltstaxe verpflichtet, wenn sie sich in ihrem eigenen Kanton an einem Ort aufhalten, der nicht ihr gesetzlicher Wohnort ist.
  • Der Gast zahlt die Aufenthaltstaxe, nicht der Betreiber der betreffenden Unterkunft. Daraus ergibt sich, dass einzig der Gast berechtigt ist, die von ihm geforderte Taxe juristisch anzufechten.

Kontakt

E-Mail: taxes@fribourg.ch

Wir verwenden Cookies, um Ihnen eine bessere Erfahrung zu bieten.

Wenn Sie auf dieser Website surfen, erklären Sie sich mit den Datenschutzbestimmungen und der Verwendung von Cookies einverstanden, die dazu dienen, statistische Daten zu sammeln, um die Website kontinuierlich zu verbessern.

Schliessen