Region Freiburg

Die Tourismusregion Freiburg bietet Ihnen unvergessliche Erlebnisse... Ob See, Stadt oder Berge, entdecken Sie ein wahres Land der Werte!


Fribourg Meeting unterstützt Sie dabei, Ihre zukünftigen Seminare oder Kongresse in Ruhe zu organisieren.

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FAQ

Was ist die Aufenthaltstaxe?

Die Aufenthaltstaxe ist eine Steuer, die jede Person zu entrichten hat, die sich an einem Ort aufhält, der nicht ihrem gesetzlichen Wohnort entspricht.

Wozu dient die Aufenthaltstaxe?

Sie dient ausschliesslich zur Finanzierung von Leistungen zugunsten der Gäste, wie zum Beispiel zur Finanzierung von Wanderwegen und Mountainbikerouten, von Websites, auf denen die Gäste nützliche Informationen für Ihren Aufenthalt finden, von Informationsstellen, Veranstaltungen und Unterhaltungsprogrammen für Gäste.

Wie funktioniert’s?

Ab 16 Jahren zahlen Sie eine Aufenthaltstaxe in der Höhe von CHF 3.00 pro Nacht. Die Kurtaxe wird direkt von Ihrer Gastgeberin oder Ihrem Gastgeber eingezogen.

Was passiert, wenn ich eine Zweitwohnung besitze?

Wenn Sie im Besitz eines Chalets, einer Zweitwohnung, eines Wohnmobils, eines Wohnwagens oder eines Wohnschiffs sind, bezahlen Sie einen Pauschalbetrag.

Und wenn ich eine Zweitwohnung miete?

Mietende von Zweitwohnungen mit einem Mietvertrag, dessen Dauer 60 Tage pro Jahr übersteigt, müssen den Pauschalbetrag entrichten. Wenn die Mietdauer weniger als 60 Tage beträgt, wird die Aufenthaltstaxe nach Anzahl Übernachtungen berechnet.

Welche Personen sind im Pauschalbetrag inbegriffen?

Die der bezahlenden Person nahestehenden Familienmitglieder, also Ehepartner/-in, direkte Vorfahren und Nachkommen sowie deren Ehepartner/-innen, sind im Pauschalbetrag inbegriffen. Eingetragene Partnerschaften sind Ehepartnerinnen und Ehepartnern gleichgestellt.

Und wenn ich beschliesse, meine Immobilie zu vermieten?

Wenn Sie Ihr Chalet, Ihre Wohnung, Ihr Wohnmobil, Ihren Wohnwagen oder Ihr Wohnschiff vermieten möchten, müssen Sie sich via Online-Formular für die Plattform CheckIn-FR anmelden.

*“ zeigt erforderliche Felder an

Anmeldeformular für die Plattform CheckIn-FR

Angaben zur Kontaktperson

Wenn die Mietadresse abweicht, füllen Sie bitte die folgenden Felder aus:

Angaben zu Ihrer Unterkunft

Rechnung

Die Abrechnungen der Übernachtungen werden über die Plattform CheckIn-FR vermittelt. Auf welche Art möchten Sie anschliessend die Rechnung erhalten?

Was muss ich tun, wenn ich meine Immobilie über Airbnb vermiete?

Die Aufenthaltstaxe wird direkt über die Plattform erhoben.

Was passiert, wenn sich meine Situation im Laufe des Jahres ändert?

Wenn sich Ihre Situation im Laufe des Jahres ändert, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf: taxes@fribourg.ch

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