Rechtliche Grundlage – Gesetz und Reglement
Die Aufenthaltstaxe ist eine «zweckgebundene Steuer», die jede Person zu entrichten hat, die sich an einem Ort aufhält, der nicht ihrem gesetzlichen Wohnort entspricht.
Die Tourismusregion Freiburg bietet Ihnen unvergessliche Erlebnisse... Ob See, Stadt oder Berge, entdecken Sie ein wahres Land der Werte!
Die Aufenthaltstaxe ist eine «zweckgebundene Steuer», die jede Person zu entrichten hat, die sich an einem Ort aufhält, der nicht ihrem gesetzlichen Wohnort entspricht.